Informationen zum geplanten Gewerbe- und Industriegebiet an der B20

2016 05 13 Info Industriegebiet

Die Gemeinde konnte an der B 20 eine Fläche mit 3,9 Hektar (gelbe Fläche auf dem Lageplan) erwerben. Da der Großteil des Gemeinderates ein Industriegebiet direkt an der B20 als sinnvoll und attraktiv sah, wurde beschlossen, dass auf dieser Fläche ein Gewerbe- und Industriegebiet entstehen soll. In einem ersten Schritt wurden bereits archäologische Grabungen durchgeführt.

Um auf der gelb markierten Fläche der Gemeinde ein Gewerbe- und Industriegebiet ausweisen zu können, müssen die beiden grün markierten Grundstücke in den Geltungsbereich des Deckblattes zum Flächennutzung- und Landschaftsplan sowie den Bebauungsplan mit aufgenommen werden, da eine Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit vorhanden sein muss. Diese Regelung ergibt sich aus dem LEP (Landesentwicklungsprogramm) Bayern.

Somit ergibt sich ein 16,5 ha großes Areal, das überplant wird. Die Gesamtfläche wird sehr sorgfältig in einen Bereich für bestimmte Arten von Industriebetrieben, in einen Gewerbebereich und einen Bereich, in dem die Gewerbetreibenden auch selbst wohnen könnten, eingeteilt. Das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro wird nach Siebenkofen hin eine sehr behutsame Abstufung vornehmen und großzügig Abstands- und Grünflächen einplanen.

In der ersten Junihälfte soll die Fertigstellung des ersten Planungsentwurfes erfolgen, der für jeden Gemeindebürger zugänglich gemacht wird, um sich eine fundierte Meinung bilden zu können. Aus demselben Grund wird auch eine Informationsveranstaltung stattfinden, in der die Gemeinde Oberschneiding alle interessierten Bürger sachlich informieren und alle offenen Fragen beantworten wird.

Die Schaffung eines Industriegebietes ist für die Entwicklung der Gemeinde sehr wertvoll. Die Absicht der Gemeinde ist es, wohnortnahe, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und damit zugleich auch die gemeindliche Steuerkraft zu stärken. Davon würde die gesamte Gemeinde profitieren.

Wie bisher wird über jede einzelne Ansiedlung sehr sorgfältig und verantwortungsbewusst beraten. Es ist z. B. nicht im Sinne der Gemeinde, Betriebe mit hohem Flächenverbrauch je Arbeitsplatz anzusiedeln.

Im Zuge des geplanten GE/GI besteht auch die Möglichkeit, u. a. einen Einkaufsmarkt anzusiedeln.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Infoveranstaltung im Juni (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben).

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