Neue Waldbauliche Förderrichtlinien 2014

Seit 1. August sind die neuen waldbaulichen Förderrichtlinien in Kraft getreten. Ziel ist es, Anreize für den Aufbau gemischter, klimatoleranter Wälder für die Zukunft zu schaffen.
Für die Waldbauern bieten sich hierbei eine Vielzahl neuer, lukrativer Förderkriterien, die es bisher noch nicht gab. So sind alle Fördertatbestände auf Stückzahlförderung umgestellt worden. Pro gesetzte Pflanze gibt es einen Grundbetrag. Neu ist auch, dass mit einer Reihe von Zuschlägen der Grundbetrag noch teilweise deutlich angehoben werden kann. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn die Wälder sich in einer gewissen Höhenlage befinden, der Ausgangsbestand mit klimaproblematischen Baumarten bestockt ist oder der Waldbesitzer nur sehr kleine Waldflächen hat. Dadurch können gegenüber der früheren Richtlinie zum Teil deutlich höhere Förderbeträge erzielt werden. Zusätzlich werden u.a. noch die Anbringung von Markierungsstäben, das Verwenden von Wuchshilfen oder Großpflanzen gefördert.
Mischbestände mit mindestens 50% Laubholzanteilen können ebenfalls gefördert werden; hierbei kann auch ein bemessener Anteil von Fichte oder anderen Nadelbaumarten beteiligt sein.
Die bewährte Förderung von Naturverjüngungen wird es genauso weiterhin geben wie die Bezuschussung von Pflegemaßnahmen in jungen Wäldern.
Daneben gibt es noch einige neue Maßnahmen wie die Beteiligung von seltenen Baumarten, die Waldrandanlage, die Erstellung von forstlichen Gutachten für Privatwaldbesitzer.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können sich ab sofort direkt an ihren zuständigen Förster vor Ort wenden, um die genauen Förderkriterien für ihre Wälder zu erfahren.

Skip to content