Bekanntmachung

Bekanntmachung
Der Zweckverband „Abwasserbeseitigung Reißinger Bachtal“ hat die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Reißing in den Froschgraben beantragt.
Pläne und Unterlagen, aus denen Art und Umfang des Vorhabens zu ersehen sind, liegen vom 19.11.2014 bis 22.12.2014 in der Gemeinde Oberschneiding zur Einsichtnahme aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing oder in der Gemeinde Oberschneiding Einwendungen gegen den Plan erheben.
Etwaige Einwendungen sind bei den vorbezeichneten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

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