Achtung, Trittbrettfahrer beim Zensus in Bayern unterwegs

Achtung, Trittbrettfahrer beim Zensus in Bayern unterwegs

Vorsicht bei telefonischen Interview-Anfragen

Dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sind durch aufmerksame Bürger vereinzelt Trittbrettfahrer gemeldet worden. Hierzu stellt das Statistische Landesamt klar, dass es beim Zensus keine telefonischen Befragungen gibt. Auch wird bei keiner der Zensusbefragungen nach dem Einkommen oder der Kontonummer gefragt. Amtliche Erhebungsbeauftragte vereinbaren zunächst schriftlich einen Interviewtermin und weisen sich dann durch einen Erhebungsbeauftragtenausweis in Verbindung mit Ihrem Personalausweis aus. “Wenden Sie sich im Zweifel an die kommunalen Erhebungsstellen oder das Statistische Landesamt“, so die Behörde.

Aus verschiedenen Landesteilen wurden dem Statistischen Landesamt vereinzelt Trittbrettfahrer gemeldet, die sich entweder telefonisch oder direkt vor der Haustür der Bürger als Erhebungsbeauftragte des Zensus ausgeben haben und nach Einkommen und Kontonummern gefragt haben. Hierzu teilt das Statistische Landesamt folgendes mit:

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung (orangefarbener Fragebogen) erfolgt die Erhebung durch postalischen Versand der Fragebogen, also NICHT durch Interviewer.

Bei der Haushaltsstichprobe und der Erhebung in Sonderbereichen (grüner bzw. violetter Erhebungsbogen) wird die Befragung durch Interviewer vorgenommen. Diese kündigen sich spätestens eine Woche vor dem Befragungstermin bei den auskunftspflichtigen Bürgern mit einem i.d.R. per Post versandten Ankündigungsschreiben an. Eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgt beim Zensus nicht! In dem Schreiben ist zum einen der Zweck der Befragung, die Rechtsgrundlagen sowie der Termin für die Befragung enthalten. Falls an dem vorgeschlagenen Termin keine Befragung durchgeführt werden kann, ist mit dem Erhebungsbeauftragten, dessen Telefonnummer sich ebenfalls im Schreiben befindet, ein Alternativtermin zu vereinbaren.

Zum Befragungstermin wird sich der Erhebungsbeauftragte unaufgefordert ausweisen und dann die Befragung durchführen. Der bayerische Interviewerausweis ist im Internet unter: www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/00266.php zu finden. Für die Befragung ist es nicht erforderlich, den Interviewer in die Wohnung zu lassen; sie kann z.B. auch vor der Tür stattfinden. Die Befragung durch den Interviewer dauert durchschnittlich 10 Minuten.
Beim Zensus werden keine Fragen zum Einkommen, zum Vermögen oder zu Kontonummern gestellt. Die Fragebogen des Zensus sind unter folgendem Link einsehbar: www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/00260.php. Insgesamt sind die amtlichen Erhe-bungsbeauftragten noch sieben Wochen im Einsatz.
Falls man keine Befragung durch einen Interviewer wünscht, kann man sich den Fragebogen nach der Angabe einiger Basisdaten wie Namen, Alter und Geschlecht auch aushändigen lassen und ihn dann ausgefüllt im frankierten Kuvert an die Erhebungsstelle schicken oder aber die Fragen online beantworten (Zugangsdaten auf der ersten Seite des Fragebogens).

Falls den Bürgern im Rahmen ihrer Befragung der Interviewer oder die gestellten Fragen verdächtig vorkommen, rät dass Statistische Landesamt, sich entweder an die zuständige kommunale Erhebungsstelle oder direkt an das Statistische Landesamt unter der Tel.-Nummer 0911/ 98 208 120 zu wenden.

Weitere Informationen zum Zensus sind unter www.statistik.bayern.de/zensus zu finden.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

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