Verkauf eines Baugrundstücks in Niederwalting im Rahmen eines Angebotsverfahrens

Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Angebotsverfahrens. Kaufpreisgebote können bis zum 30.04.2026 schriftlich (per Post oder E-Mail) bei der Gemeinde Oberschneiding eingereicht werden. Näheres finden Sie unter allgemeine Informationen.

Das zum Verkauf stehende Baugrundstück mit der Flurnummer 722 der Gemarkung Oberschneiding befindet sich in dem Ortsteil Niederwalting.

Das für ein Einfamilienhaus (zweigeschossig) ausgewiesene Baugrundstück hat eine Grundstücksgröße von 2.212 m². Im Zuge eines Vorbescheidsverfahrens wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Einfamilienhauses geprüft und bestätigt. Das Grundstück ist erschlossen.

Die Gemeinde hat bereits an den Wasserzweckverband Straubing-Land Herstellungsbeiträge (Vorauszahlung) für die Wasserversorgungsanlage bezahlt. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 1.031,19 €. Dieser Betrag ist vom Erwerber zusätzlich zum Grundstückskaufpreis zu tragen.

Die Beitragspflicht für die Entwässerungsanlage nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz i. V. m. der einschlägigen Entwässerungssatzung ist bereits entstanden. Die Gemeinde Oberschneiding hat hierauf bereits einen Abschlag bezahlt.

Gemäß § 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird bei unbebauten Grundstücken ein Viertel der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche angesetzt. Für das betreffende Grundstück ergibt sich ein Beitrag für die Entwässerungsanlage in Höhe von 3.501,81 €. Dieser ist vom Erwerber zusätzlich zum Grundstückskaufpreis zu erstatten.

Auf dem Grundstück sind im Grundbuch folgende Belastungen eingetragen:

  • Baubeschränkung (Abstandsflächenübernahme zugunsten der Flurnummer 720) und zugleich ein Grenzanbaurecht

Belastungen, die nicht grundbuchrechtlich gesichert sind:

  • Straßenlaterne (Dienstbarkeit wird beim Verkauf eingetragen)
  • Fernwärmeleitung im vorderen Bereich (Straße) vom Grundstück mit der Flurnummer 720 zur Flurnummer 726
  • Drainageleitung bzw. Niederschlagswasserleitung im hinteren Bereich von dem Grundstück mit der Flurnummer 720 zum Wiesgraben

Allgemeine Informationen
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Angebotsverfahrens. Kaufpreisgebote können bis zum 30.04.2026 schriftlich (per Post oder E-Mail) bei der Gemeinde Oberschneiding eingereicht werden. Nähere Informationen zum Grundstück erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung.

Bitte beachten Sie, dass ein Kaufvertrag erst durch die Annahme des Angebots durch die Gemeinde sowie durch notarielle Beurkundung zustande kommt. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.

Die Gemeinde Oberschneiding behält sich ein entsprechendes Wiederkaufsrecht, sofern der Erwerber das Grundstück nicht innerhalb von 5 Jahren ab Abschluss des notariellen Kaufvertrages bebaut oder in unbebauten Zustand veräußert. Eine entsprechende Regelung wird in der Urkunde festgeschrieben.

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