Größere Nachfrage nach Grippeschutzimpfung

infolge der Corona-Pandemie wollen sich deutlich mehr Menschen gegen die Virusgrippe (Influenza) impfen lassen als sonst. Dies verknappt den Impfstoff, so dass es gilt, ihn gerecht und sinnvoll zu verteilen.

Die Corona-Pandemie ändert weder etwas an den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) noch an den Reglungen zur Übernahme der Impfkosten durch die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK). Es kann aber zu Engpässen in der Versorgung kommen, wenn sich nun weitaus mehr Menschen – auch aus dem nicht zu einer Risikogruppe gehörigen Personenkreis – impfen lassen wollen. Alle Krankenkassen, Ärzte sowie die Kassenärztliche Vereinigung sind daher darauf bedacht, dass insbesondere diejenigen gegen die Grippe geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

Impfempfehlungen und Kostenübernahme bleiben unverändert
Die STIKO empfiehlt die Impfung für bestimmte Risikogruppen. Daran hält sie auch trotz der Corona-Pandemie weiterhin fest und begründet dies damit, dass zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesundheitssystems der größte Effekt mit den verfügbaren Grippeimpfstoffen erzielt werden kann, wenn die Impfquoten entsprechend der STIKO-Empfehlungen vor allem bei Risikogruppen erheblich gesteigert werden können. Dies bedeutet jedoch
nicht, dass die STIKO von einer Influenza-Impfung anderer Personen abrät. Auch viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten die Influenzaimpfung an, um Grippeerkrankungen und dem damit verbundenen Arbeitsausfall vorzubeugen. Die LKK richtet sich entsprechend nach den Empfehlungen der STIKO und übernimmt wie gehabt die Kosten der Grippeschutzimpfung für
· Personen ab dem 60. Lebensjahr,
· Schwangere,
· Personen mit chronischen Erkrankungen,
· Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen,
· medizinisches Personal,
· Personen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
· Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sowie
· Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen
betreute Risikopersonen gefährden können.

Text: SVLFG

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