Im ersten Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung stellte Herr Heigl vom gleichnamigen Büro die Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange zu Flächennutzungs- und Landschaftsplan für den Bereich „Sondergebiet Photovoltaikanlage Niederschneiding II“ kurz vor. Diese werden gegebenenfalls in das Deckblatt eingearbeitet und bei der weiteren Planung berücksichtig. Nachdem es aus dem Gemeinderat hierzu keine weiteren Fragen gab, konnte Bürgermeister Ewald Seifert das Deckblatt Nr. 16 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan einstimmig beschließen lassen. Nach Genehmigung durch das Landratsamt ist dieses dann auszufertigen und bekanntzumachen.
Im zweiten Punkt referierte Herr Karlstetter von der Planwerkstatt Karlstetter zu einer ähnlichen Thematik. Er stellte die eingegangenen Stellungnahmen zum Deckblatt 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan für den Bereich „Sondergebiet Photovoltaik Oberschneiding-Noisling“ und den dazugehörigen Bebauungs- mit Vorhabens- und Erschließungsplanungen vor. In diesem Bereich soll eine Agri-PV-Anlage entstehen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Anhörungsverfahren und billigte die ausgearbeiteten Entwürfe für den Bebauungs- mit Vorhabens- und Erschließungsplan und beschloss einstimmig nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen die öffentliche Auslegung der Pläne.
Einer ausführlicheren Diskussion bedurfte der nächste Punkt der Tagesordnung, nämlich die Beratung über die Einrichtung einer Linksabbiegespur für den Bereich „Sondergebiet Einkaufsmarkt“ in der Ortsdurchfahrt Oberschneiding. Laut Vorgabe des Landratsamtes sei eine solche für eine solches Bauvorhaben in der Straubinger Straße zwingend erforderlich. Die momentane Kostenschätzung für den Bau dieser Spur inkl. Gehweg beläuft sich derzeit auf rund 386.000 €. Vorteile eines vorzeitigen Baus wären die Vermeidung späterer Verkehrsbeeinträchtigungen, ein Zeitvorteil bei einer kurzfristigen Ansiedlung und eine eventuelle Verkehrsberuhigung am Ortseingang. Als Nachteile kann man hohe Kosten ohne vollständig gesicherten Bedarf, gestalterische Einschränkungen und vorzeitige Haushaltsbelastungen anführen. In einer sehr ausführlichen und sachlichen Diskussion wurden alle Vor- und Nachteile ausgiebig besprochen und abgewogen. Die größten Bedenken herrschten bei einem vorzeitigen Bau über die Einhaltung der geplanten Zeitschiene für die Sanierung der Ortsdurchfahrt, so dass folgendermaßen entschieden wurde: sollten alle beteiligten Parteien sicher zusagen können, dass es zu keinen Verzögerungen durch den Bau der Linksabbiegespur kommt, soll der Bau zeitgleich stattfinden. Sollte nur eine Partei Bedenken haben, dass es zu Verzögerungen kommen könnte, wird lediglich mit der Planung fortgefahren und der Bau der Linksabbiegespur vorerst nicht umgesetzt.
Bauamtsleiter Thomas Schmid informiert daraufhin die anwesenden Gemeinderäte darüber, dass für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Fördermittel nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt, kurz GVFG, beantragt werden könnten und damit nicht das Dorferneuerungsbudget belastet werden würde. Nachdem hierzu noch ein Termin mit den einzelnen Förderträgern ansteht, wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit über die weitere Vorgehensweise zur Förderantragsstellung informiert. Im letzten Punkt wurde noch beschlossen, mit dem Verband für ländliche Entwicklung eine Vereinbarung bezüglich der Anpassung beziehungsweise der Umstellung des Beitragssystems abzuschließen.