Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Taiding-Ost“ beschlossen.
Der Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Taiding-Ost“ wird in der Fassung vom 24.01.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Satzung liegt im östlichen Ortsrand des Ortsteils Taiding und umfasst das Grundstück mit den Fl. Nrn. 11 Gemarkung Niederschneiding.
Der Lageplan des Bauamtes vom 24.07.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung ist als Anlage angefügt.
Verfahrensart
Die Einbeziehungssatzung „Taiding-Ost“ wird im Regelverfahren aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Einbeziehungssatzung „Taiding-Ost“ ermöglicht,
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Taiding-Ost“ und die Begründung werden in der Zeit vom
26. Juli 2025 – 8. September 2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Biotopschutzrechtliche Bewertung, Artenschutzrechtliche Bewertung, vorhandene Nutzungen und naturnahe Strukturen, Bestandsaufnahme, Eingriffsregelung in der Bauleitplanung darunter die Schutzgüter Arten- und Lebensräume, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: hauptundbauamt@oberschneiding.de, können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Taiding-Ost“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oberschneiding, 24.07.2025
Ewald Seifert
1. Bürgermeister
Zu den Unterlagen:
Lageplan Geltungsbereich: