Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.10.2024 beschlossen das Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan aufzustellen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich des Lehmabbaugebietes liegt nördlich der Ortschaft Riedling und umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 671 und 672/1 Gemarkung Oberpiebing. Der Geltungsbereich weist eine Flächengröße von ca. 9,26 ha auf.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Der derzeitige Flächennutzung- mit Landschaftsplan soll mit vorliegendem Deckblatt Nr. 23 als konkrete Abbaufläche gekennzeichnet werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Erstellung eines selbständigen Bebauungs- mit Grünordnungsplanes mit detaillierten Abbauregelungen geschaffen werden. Der Bebauungs- mit Grünordnungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 23 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der Fassung vom 23.10.2024 bestehend aus:

  • Bestandteil Nr. 1: vorliegende Begründung mit Umweltbericht
  • Bestandteil Nr. 2: Planteil

werden in der Zeit vom

12. Dezember 2023 bis 27. Januar 2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Informationen über den Inhalt und die wichtigste Ziele des Bauleitplans, Festgelegte Ziele des Umweltschutzes und Art deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Geplante Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, Eingriffsermittlung, Alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und  Hinweise und Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Geltungsbereich (Lageplan):

Planunterlagen:

Skip to content