Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ gefasst. Der Entwurf wird in der Fassung vom 13.03.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich des Plangebietes für das Deckblatt ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und liegt im Südwesten des Hauptortes Oberschneiding.
Der Lageplan des Bauamtes vom 10.04.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).
Verfahrensart
Das Deckblatt wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Wandhöhe im Bebauungsplan bemisst sich derzeit von der Fahrbahnoberkante der Erschließungsstraße bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. Diese Regelung führt jedoch zu einer Benachteiligung der Eigentümer der betroffenen Parzellen 12, 13, 19, 20, 22, 23 und 24, da ein nicht unwesentlicher Geländesprung zwischen der Straßenoberkante und dem derzeitigen Gelände besteht.
Insbesondere die Parzellen 12 und 13 stehen nun vor planerischen Schwierigkeiten aufgrund dieses Höhenunterschiedes.
Im Februar 2024 wurde bereits beschlossen, ein Deckblatt zur Anpassung der Festsetzungen für die Parzellen 19, 20, 22, 23 und 24 aufzustellen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Parzellen 12 und 13 noch im Eigentum der Gemeinde, daher lagen noch keine konkreten Planungen vor. Die Gemeinde hat daher beschlossen, diese Parzellen zunächst nicht im Deckblatt Nr. 1 zu berücksichtigen.
Zwischenzeitlich wurden diese Grundstücke verkauft. Die Eigentümer der Parzellen 12 und 13 sind im Zuge der Hausplanung an die Gemeinde herangetreten und haben die Anpassung der Wandhöhe wie im Deckblatt Nr. 1 beantragt.
Trotz dieser erforderlichen Anpassung bleibt die Einhaltung der Abstandsflächen gemäß Art. 6 der Bayerischen Bauordnung unabdingbar. Diese Regelungen dienen nicht nur dem Schutz der angrenzenden Nachbarn, sondern gewährleisten auch die erforderliche Belichtung, Besonnung, Belüftung und den Brandschutz der bestehenden und zukünftigen Bebauung.
Aufgrund dessen hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 13.03.2025 beschlossen, für den Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ die Aufstellung eines Deckblattes im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchzuführen.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ bestehend aus Planzeichnung & Textteil mit Begründung wird in der Zeit vom
26. April bis 2. Juni 2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan WA „Am Sportplatz“ unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.
Oberschneiding, 24.04.2025
Ewald Seifert
1. Bürgermeister
Geltungsbereich (Lageplan):
Unterlagen zum Bauleitplanverfahren: