Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.07.2024 den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Rainting“ gefasst. Der Entwurf zur Satzung in der Fassung vom 25.02.2025 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und befindet sich im südwestlichen Teil der Ortschaft Rainting. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1.500 m².
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Aktuell befindet sich das Teilgrundstück Fl. Nr. 1055 Gemarkung Reißing im Außenbereich. Durch die Einbeziehungssatzung soll das Grundstück in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbezogen und dadurch Baurecht geschaffen werden. Anlass für die Einbeziehungssatzung ist der Antrag des Grundstückseigentümers.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung “Rainting” bestehend aus Textliche Festsetzungen, Begründung und Planteil im Maßstab 1:1.000 werden in der Zeit vom
29. März 2025 bis 5. Mai 2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.
Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zu den Schutzgütern; Arten und Lebensräume, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung “Rainting” unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.
Oberschneiding, 27.03.2025
Ewald Seifert
1.Bürgermeister
Geltungsbereich:
Unterlagen zum Download: