Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Deckblattes Nr. 16 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in den Sitzungen vom 02.02.2023, 05.07.2023, 11.10.2023 beschlossen, das Deckblatt Nr. 16 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan aufzustellen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und umfasst eine Größe von ca. 58,25 Hektar. Die Geltungsbereiche der Teilflächen liegen nördlich der Ortschaft Niederschneiding sowie südöstlich von Niederharthausen bzw. südwestlich von Niederast und westlich des Weilers Ödhof.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.12.2023 – 16.01.2024 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Gemeinderat am 13.03.2025 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die gegenüber dem 1. Entwurf geänderten bzw. ergänzten Punkte sind in der Fassung vom 13.03.2025 farblich gekennzeichnet.

Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 16 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der Fassung vom 13.03.2025 bestehend aus Planteil sowie Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

27. März 2025 bis 30. April 2025

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/  unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  eingestellt.

Darüber hinaus werden die Unterlagen im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  zur Verfügung gestellt. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer Nr. 12 während der allgemeinen Geschäftszeiten einzusehen. 

Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Informationen über Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplans, Standortauswahl, festgelegte Ziele der Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und Art deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen, darunter: natürliche Grundlage, Artenschutzrecht, Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf deren Wirkungsgefüge, zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, geplante Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, Eingriffsreglung, alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung, Bestandserfassung Brutvögel mit Schwerpunkt Feldvögel im Jahr 2023 (aktualisiert am 10.02.2025).

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de ), können jedoch bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Deckblattes Nr. 16 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Oberschneiding, 25.03.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Geltungsbereich:

Unterlagen zum Download:

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