Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Siebenkofen“ – § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.04.2024 beschlossen, die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Siebenkofen“ aufzustellen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Siebenkofen“ der Gemeinde Oberschneiding umfasst die (Teil-) Grundstücke mit den Flurnummern 631, 633, 633/1, 635, 635/1, 641, 642, 643/2, 644, 645 und 741/1 der Gemarkung Wolferkofen. Zusätzlich einbezogen werden soll ein Teilgrundstück der Flurnummer 730 der Gemarkung Wolferkofen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 05.02.2025 bis 10.03.2025 durchgeführt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich verschiedene Gesichtspunkte, aufgrund derer eine Anpassung des Entwurfs erforderlich wurde. Daher hat der Bau- und Umweltausschuss am 13.03.2025 beschlossen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ort und Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung

Der Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Siebenkofen“ in der Fassung vom 08.04.2025 bestehend aus Textlichen Festsetzungen, Begründung und Planteil im Maßstab 1:1.000 werden in der Zeit vom

26. April 2025 bis 2. Juni 2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar:

Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Landschaftsbild, Klima, Mensch, Kultur und Sachgüter

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf aber auch auf einem anderen Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Festlegungs- und Einbeziehungssatzung “Siebenkofen” unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Oberschneiding, 24.04.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Geltungsbereich (Lageplan)

Unterlagen zum Bauleitplanverfahren:

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