Bekanntmachung über die Auslegung des Deckblattes Nr. 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan – § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan gefasst. Der Entwurf wird in der Fassung vom 23.04.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und liegt südlich des Ortsteils Reißing. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 9,49 ha.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Oberschneiding plant die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung, um die Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien (Agri-PV-Anlage) auf dem Grundstück Fl. Nr. 930 der Gemarkung Reißing zu schaffen. Damit kann das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 3 BauGB bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingehalten werden.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan bestehend aus: Begründung mit Umweltbericht und Planteil im Maßstab 1:5000 wird in der Zeit vom

1. Mai 2025 bis 6. Juni 2025

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/  unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Inhalt und Ziele der Planung, Umweltqualität: Ziele – Wirkungen – Maßnahmen auf die Schutzgüter Mensch – Wirkungsbereich Erholung und Landschaft (Orts- und Landschaftsbild), Schutzgut Mensch – Wirkungsbereich Licht (Blendwirkung), Schutzgut Mensch – Lärm, Schutzgut Fläche und Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Pflanzen und Tiere – biologische Vielfalt, Schutzgut Mensch – Wirkungsbereich Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkung zwischen Belangen des Umweltschutzes, Zusammenfassung.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Oberschneiding, 29.04.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Geltungsbereich (Lageplan):

Unterlagen zum Download:

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