Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan – § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 bzw. 25.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan gefasst. Der Entwurf wird in der Fassung vom 25.09.2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und umfasst vier Teilflächen nördlich der Ortschaft Oberschneiding. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 12,466 ha.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Oberschneiding plant die Aufstellung des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan, um die Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen. Damit kann das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingehalten werden.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan bestehend aus: Begründung mit Umweltbericht und Planteil im Maßstab 1:5000 wird in der Zeit vom

17. Mai 2025 bis 23. Juni 2025

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/  unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/  sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnertag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar:

Eine Begründung mit Informationen zum Planungsanlass und -ziel, Verfahren, Städtebauliche Ziele,

Zulässigkeit des Vorhabens, Übersichtslageplan, Planungsauftrag, Kurze Gebietsbeschreibung, Luftbildausschnitt, Ausschnitt aus dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Erschließung, Versorgung- und Entsorgung, Immissionsschutz, Hinweise; Wasserwirtschaftliche Belange, Landwirtschaftliche Belange, Belange des Bodenschutzes, Denkmalpflegerische Belange, Feuerwehrwesen.

Ein Umweltbericht mit Informationen zum Inhalt und den wichtigsten Zielen des Bauleitplanes, Standortsauswahl, Festgelegte Ziele des  Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und Art deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen, Natürliche Grundlagen, Artenschutzrecht, Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie auf deren Wirkungsgefüge, Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Geplante Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, Eingriffsregelung, alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Oberschneiding, 15.05.2025

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Geltungsbereich (Lageplan):

Unterlagen zum Download:

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