Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Oberschneiding-Siebenkofen gemäß   § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.09.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Aufstellung des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Oberschneiding – Siebenkofen beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich des Plangebietes mit einer Größe von ca. 14.562 m² ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan und liegt im Norden des Gewerbegebietes Oberschneiding- Siebenkofen.

Verfahrensart

Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Nordosten befindet sich auf der Flurnummer 698 der Betrieb der Firma MER – Metall-Elektro-Recycling GMBH zum Recycling von Elektroschrott. Der bestehende Betrieb mit einer Zerlegehalle für Elektroschrott wurde mit den Bescheiden vom 12.06.2017 und 01.09.2020 nach Bundesimmissionsschutzgesetz (§4 BImSchG) genehmigt.  Durch die stetig gestiegenen Verwertungsmengen ist der Betrieb an seine Kapazitätsgrenzen angelangt und beabsichtigt daher die Erweiterung des Betriebes.  

Hierfür wurden im westlichen Anschluss weitere Grundstücke für die Errichtung betrieblich notwendiger Gebäude erworben. Die geplante Erweiterung auf den Flurnummern 694/40 und 694/44 umfasst eine teilweise geschlossene große Zerlegehalle, eine kleinere offene Anschütthalle sowie ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Hallenanbau. Sämtliche Lagerbereiche werden überdacht, die Arbeitsbereiche größtenteils geschlossen und vollständig überdacht. Es ist vorgesehen, ausschließlich Elektroschrott zu zerlegen und der Wiederverwendung und -verwertung zuzuführen. 

Aufgrund der Höhe des zum Einsatz kommenden Umschlagsbaggers ist die lichte Gebäudehöhe der Hallen darauf abzustellen. Aufgrund dieser betrieblichen Erfordernisse werden Gebäude mit Wandhöhen bis zu ca. 15,5 m erforderlich, deren Bauhöhe über dem bisherigen Festsetzungsrahmen vom maximal 7 m liegt. Des Weiteren entsprechen die geplanten Gebäude in der Baugestaltung (Dachform, Dachneigung) und der Art der baulichen Nutzung (nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtiger Betrieb) nicht den bisherigen Vorgaben des Bebauungsplanes für den Baubereich des im rechtskräftigen Bebauungsplan bislang festgesetzten GE1.

Mittelfristig ist ggf. auch ein Umbau der bestehenden Betriebsgebäude auf der Flurnummer 698 vorgesehen. Für die Fläche sind im rechtskräftigen Bebauungsplan bislang keine verbindlichen Regelungen durch planliche Festsetzungen getroffen (obwohl bauplanungsrechtlich innerhalb des Geltungsbereiches liegend), da es sich seinerzeit um eine bestehende landwirtschaftliche Halle im Außenbereich gehandelt hat, an die das Gewerbegebiet angebunden wurde. Um hier für künftige Entwicklungen einen eindeutigen Festsetzungsrahmen zu schaffen, wird die Fläche im Zuge des Deckblattes Nr. 1 ebenfalls überplant. Dabei soll es u. a. möglich sein Gebäude mit Wandhöhen von 9,5 m (Satteldach, Pultdach) bzw. 9,5 m (Flachdach) und einer maximalen Firsthöhe von 12 m (Satteldach, Pultdach) bzw. 9,5 m (Flachdach) zu errichten, um das Bestandsgebäude ggf. an weitergehende betriebliche Erfordernisse anpassen zu können.

Um die betriebliche Erweiterung des ortsansässigen Recyclingbetriebs zu ermöglichen hat der Bau- und Umweltausschuss beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan GE „Oberschneiding – Siebenkofen“ für einen Teilbereich im Norden des Gebietes durch Deckblatt Nr. 1 zu ändern. 

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Oberschneiding – Siebenkofen liegt in der Zeit vom

17. April 2023 bis 22. Mai 2023

bei der Gemeinde Oberschneiding, Rathaus, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 11 und 12 während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt unter 09426/8504-29 oder -8504-20 auch Termine zur Erörterung bzw. Einsichtnahme zu anderen Zeiten ermöglicht werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.  Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2. Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.oberschneiding.de (Wirtschaft und Bauen/Bauleitplanung/Laufende Bauleitplanung) veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Oberschneiding, 06.04.2023

Ewald Seifert

1. Bürgermeister

Geltungsbereich:

Zu den Unterlagen:

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