Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet „Nördlich Riedling“ gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.10.2024 beschlossen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Lehmabbaugebiet „Nördlich Riedling“ aufzustellen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich des Lehmabbaugebietes liegt nördlich der Ortschaft Riedling und umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 671 und 672/1 Gemarkung Oberpiebing und weißt eine Flächengröße von ca. 9,26 ha auf.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Fa. Wienerberger GmbH in Straubing beabsichtigt auf den Grundstücken Fl. Nrn. 671 und 672/1/TF (Gmkg. Oberpiebing) nördlich von Riedling die weitere Gewinnung von Lehm. Das Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzugs- und Landschaftsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lehmabbaugebiet „Nördlich Riedling“ in der Fassung vom 23.10.2024 bestehend aus:

  • Bestandteil Nr. 1: vorliegende Begründung mit Umweltbericht
  • Bestandteil Nr. 2: Festsetzungen durch Text mit Hinweisen
  • Bestandteil Nr. 3: Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Lehmabbaugebiet „nördlich Riedling“ M 1:2.000 mit Festsetzungen durch Planzeichen
  • Bestandteil Nr. 4: Abbuchungsplan Ökokonto Fl. Nr. 167 Gmkg. Atting
  • Bestandteil Nr. 5: Bewertungsvorschlag für Ökokonten gem. § 15 Abs. 3 BayKompV: Fl.Nr. 167 Gmkg. Atting

Anlagen:

  • Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), FLORA+FAUNA Partnerschaft, Regensburg (10.09.2024)
  • Schalltechnischer Bericht Nr. S2302021 (GeoPlan 28.04.2023)

werden in der Zeit vom

12. Dezember 2023 bis 27. Januar 2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Oberschneiding, https://www.oberschneiding.de/ unter der Adresse https://www.oberschneiding.de/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/ sowie im zentralen Internetportal des Freistaates Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar. Dort ist auch der Inhalt dieser Bekanntmachung eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding, Pfarrer-Handwercher-Platz 4, 94363 Oberschneiding, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag vom 13:00 bis 18:00 Uhr) einzusehen. Nach telefonischer Vereinbarung können beim Bauamt der Gemeinde unter 09426/8504-20 oder 8504-29 auch Termine außerhalb der Dienstzeiten vereinbart werden.

Es sind dabei folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen verfügbar:

Ein Umweltbericht mit Informationen über den Inhalt und die wichtigste Ziele des Bauleitplans, Festgelegte Ziele des Umweltschutzes und Art deren Berücksichtigung, Bestandsaufnahme und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Geplante Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, Eingriffsermittlung und Herleitung des Kompensationsbedarfs, Rekultivierungsziel und Kompensationsmaßnahmen, Alternative Planungsmöglichkeiten, Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und  Hinweise und Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung, Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring), allgemein verständliche Zusammenfassung. Abbuchungsplan Ökokonto Fl.Nr. 167 Gmkg. Atting, Bewertungsvorschlag für Ökokonten gem. § 15 Abs. 3 BayKompV: Fl.Nr. 167 Gmkg. Atting, Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), FLORA+FAUNA Partnerschaft, Regensburg (10.09.2024), Schalltechnischer Bericht Nr. S2302021 (GeoPlan 28.04.2023)

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (hauptundbauamt@oberschneiding.de), können jedoch bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Grünordnungsplan Lehmabbaugebiet „Nördlich Riedling“ unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Oberschneiding eingestellt ist.

Geltungsbereich (Lageplan):

Zu den Planunterlagen:

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