ILE-Gäuboden unterstützt mit dem Regionalbudget Bürgerprojekte mit bis zu 10.000 € – Jetzt bewerben

Eine neue Sitzbank mit besonders schöner Aussicht, ein Trinkwasserspender im Sportverein oder die Errichtung von einem Trimm-Dich-Pfad für Jung und Alt. Haben Sie auch ein Wunschprojekt das unsere ILE-Gemeinden noch lebenswerter und schöner machen würde?

Die ILE-Gäuboden hat für diesen Zweck beim Amt für ländliche Entwicklung ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 Euro beantragt. Mit diesem Geld werden Projekte von Bürgern für Bürger mit bis zu 10.000 Euro unterstützt und mitfinanziert.

Wer darf sich bewerben?

Für ein Projekt dürfen sich Vereine, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften aber auch Gemeinden der ILE-Gäuboden bewerben.

Dazu muss dieses Formular vollständig ausgefüllt an Ihre zuständige Gemeinde geschickt werden.

Wie läuft das Auswahlverfahren?

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert.

Die eingegangenen Projektvorschläge werden auf die Fördervoraussetzungen geprüft und bewertet.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch den ILE-Zusammenschluss, sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil des Regionalbudgets beim ILE-Zusammenschluss eingegangen ist.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2021. Das Projekt muss bis spätestens 1. Oktober 2021 durchgeführt werden.

Welche Projekte werden unterstützt?

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen.

Die Kleinprojekte müssen der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen.

Ziel des Projekts:

Unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Nicht förderfähig sind:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • der Landankauf,
  • Kauf von Tieren,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • laufender Betrieb,
  • Unterhaltung,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen.

Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts um den Inhaber eines Betriebes oder einer Firma, der am eigenen Kleinprojekt Arbeiten ausführt, so kann nur der Einkaufswert (abzüglich Umsatzsteuer) des zum Einsatz kommenden Materials den förderfähigen Ausgaben zugerechnet werden. Die Arbeitsleistungen des Inhabers oder seiner Mitarbeiter sind dagegen von der Förderung ausgeschlossen.

Mehr zum Thema, Informationen zum Datenschutz, die genauen Auswahlkriterien und den genauen Förderablauf finden Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/reg_budget_m_kleinprojekte.pdf

Skip to content