Corona-Hausregeln der Gemeinde Oberschneiding

Auch im Rathaus der Gemeinde Oberschneiding entfallen ab 03.04.2022 die Zugangsbeschränkungen, d. h. auch Ungeimpfte dürfen wieder Termine in der Gemeindeverwaltung wahrnehmen.

Dennoch wird die FFP2-Maskenpflicht im Rathausgebäude beibehalten. Außerdem wird weiterhin um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

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