3-G am Landratsamt

Ab Montag, 31. Januar, gilt für Besucher/innen des Landratsamtes die 3G-Regel

Ab Montag, 31. Januar, gilt für alle Besucher/innen des Landratsamtes die 3G-Regel. Das heißt, Zutritt erhalten ab dann nur noch Personen, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet (kein Selbsttest) sind. Hierzu ist neben einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis auch ein amtliches Ausweisdokument bereitzuhalten. Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht.

Der Zutritt ist für Besucher wie bisher auch nur über den Haupteingang oder den Eingang an der Zulassungsstelle möglich. An den Eingängen werden die entsprechenden Nachweise überprüft.

Die Regelung gilt auch für Termine außerhalb der Öffnungszeiten und auch für die Außenstellen des Landratsamtes.

Kinder bis zum 6. Geburtstag (bzw. bis zur Einschulung) und Schüler/innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Regelung ausgenommen bzw. sind getesteten Personen gleichgestellt.

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